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Hunde sind an der Leine zu führen


In Wäldern und auf Feldwegen dürfen Hunde nicht mehr frei herumlaufen - ab dem 01. April gilt die Leinenpflicht für Vierbeiner. Grund ist der gesetzliche Schutz der Wildtiere in der nun beginnenden Brut- und Setzzeit. Wer als Halter gegen die Regelung verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.

Die Pflicht gilt 15 Wochen lang - bis Mitte Juli. Der Leinenzwang soll laut Niedersächsischem Landwirtschaftsministerium dafür sorgen, dass Wildtiere ihren Nachwuchs ungestört und geschützt auf die Welt bringen können

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