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Mit Ihrer Unterschrift unter den Vermittlungsvertrag verpflichten Sie sich eigentlich zu ganz selbstverständlichen Dingen: das Tier gut zu behandeln, es gut zu ernähren, für seinen Impfschutz zu sorgen und es nicht zu quälen. Damit wir sicher gehen können, dass das Tier nicht im Versuchslabor oder Ähnlichem endet, dürfen Sie das Tier nicht ohne unsere Zustimmung an Dritte weitergeben. Und Sie verpflichten sich, uns bei Umzug oder Änderung der bisherigen Bedingungen zu informieren. Zum Schutz des Tieres behalten wir uns das Recht vor, die vertragsgemäße Haltung jederzeit zu überprüfen. An dieser Stelle möchten wir wiederholen: Es ist kein Misstrauen gegen Sie sondern lediglich Vorsicht im Sinne des Tieres.

Nachstehend möchten wir uns einigen Fragen annehmen, die uns immer wieder erreichen:

„Warum soll ich etwas für das Tier bezahlen, ihr könnt doch froh sein, wenn er ein neues Zuhause hat!“

Dieser Satz fällt früher oder später, wenn sich eine Person für einen Hund oder Katze aus unserem Tierheim interessiert. Wir vermitteln alle Tiere nur gegen eine Tierschutzgebühr, unabhängig von Alter und Geschlecht des Tieres. Wie der Name schon sagt, dient diese Gebühr dem Schutz des Tieres. Es soll sich weder für Tierlabor-Lieferanten noch für Tierhändler lohnen, aus Tieren Profit zu schlagen. Darüber hinaus ist es in unserer Gesellschaft leider so, dass nur das, das etwas kostet, auch etwas wert ist. Tiere verschenkt man nicht!

„Wenn ich gleich zwei Katzen nehme, bekomme ich dann zwei zu dem Preis von einem?“

Viele werden sich nun vielleicht wundern, aber es kommt gar nicht so selten vor, dass wir oft gefragt werden, ob die Gebühr nicht geringer ausfallen könnte, wenn es sich um ein älteres Tier handelt, oder ob man weniger zahlen kann, wenn man gleich zwei adoptiert.

“ Wie hoch ist denn der Preis für einen Hund?“

Offensichtlich führt der Begriff Vermittlungsgebühr zu einer missverständlichen Auffassung, schnell entsteht der Eindruck, dass es sich hier um eine Art Kaufpreis handeln könnte. Hier geht es aber nicht um einen PKW, um den man, nur weil er gebraucht ist, noch feilschen kann. Doch wir sind ein Tierschutzverein und kein Händler, unsere Schützlinge sind Lebewesen und keine Ware und die Vermittlungsgebühr kein Kaufpreis. Unsere Fellnasen nutzen sich nicht ab, nur weil sie ein bestimmtes Alter überschritten haben, ihr Leben wird dadurch nicht weniger wertvoll. Da kann man auch nicht zwei Hundeleben zum Preis für einen raus handeln. 

„Wofür nehmt ihr dann das Geld?“

Mit der Vermittlungsgebühr unterstützt der neue Besitzer die Arbeit des Tierschutzvereins. Er trägt damit wesentlich zum Überleben derjenigen Tiere bei, die leider noch im Tierheim leben. Bei der Vielzahl an Tieren, liegt es auf der Hand, dass dort jeder Euro gebraucht wird. Allein Impfungen, Kastrationen, Medikamente und Transporte belasten die Kasse sehr und werden so durch die Vermittlungsgebühren mitfinanziert.

„Aber der Hund ist doch schon so alt!“

Wenn sich jemand einen Senior oder Seniorin unter den Fellnasen aussucht oder sich sogar für ein behindertes Tier entscheidet, gehen wir davon aus, dass diese Entscheidung bewusst gefällt wurde und nicht, weil dieses Tier vielleicht billiger ist als ein junges oder gesundes Kerlchen. Natürlich gibt es immer individuelle Lösungen, die wir gern in einem persönlichen Gespräch klären. Das Wohl des Tieres steht immer im Vordergrund.

Die Schutzgebühr bei uns im Tierheim stellt auf ein Tierleben gesehen zweifelsohne den kleinsten Teil der anfallenden Kosten dar. Zubehör, Futter, Impfung, Parasitenprophylaxe sowie medizinische Behandlung im Krankheitsfall übersteigen dies bei Weitem. Deshalb machen wir uns Sorgen um die zukünftige finanzielle Absicherung unserer Tiere, wenn bereits bei der Vermittlung darum gebeten wird, die Schutzgebühr in Raten bezahlen zu können.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Schutzgebühren bei uns NICHT in Raten bezahlt werden können. Die Schutzgebühr ist immer bei Übergabe des Tieres in bar fällig.

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