Wolfsabschuss auf Bestellung?
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Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbunds - Landestierschutzverband Niedersachsen e.V:
Landestierschutzverband Niedersachsen fordert Aufklärung zu Wolfs-Tötungen in Werlte (Landkreis Emsland)
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat bereits am 6. August 2026 um einen Ort eines möglichen Rissgeschehen von ein Gebiet mit einem Radius von 20 km innerhalb eines Wolfsterritoriums, - ein sogenanntes Interventionsgebiet - in Werlte (Emsland) ausgewiesen. Das Ziel eines solchen Interventionsgebietes sei laut Aussagen des Ministeriums „der Schutz der Weidetiere“.
Der Landestierschutzverband Niedersachsen kritisiert den Vorgang scharf, da sämtliche Informationen vom niedersächsischen Ministerium geheim gehalten werden und die Begründung fachlich nicht haltbar ist.
Die Behörden agieren aktuell in einem fragwürdigen Informationsvakuum: das Ministerium hat mit neuen Regelungen, die am 1. Juli 2026 in Kraft traten, strikte Geheimhaltung durch alle Beteiligten zu Wolfsabschüssen bekanntgegeben.
So stehen der Öffentlichkeit weder Informationen zum Zeitraum noch zum Hergang der Geschehnisse in Werlte zur Verfügung. Laut offiziellen Monitoringdaten des Landes gibt es in Werlte keine Wölfe und innerhalb der letzten Jahre galt der Status des Territoriums als „nicht bestätigt“ oder „unklar“. Dem Landestierschutzverband drängen sich daher die nachfolgenden Fragen auf:
Was ist in Werlte vorgefallen?
Wie viele Risse gab es und wie viele Tiere wurden verletzt und getötet? Waren die Tiere geschützt?
Welche Erkenntnisse liegen dem Ministerium vor, dass mehrere Rudelmitglieder an den Rissen beteiligt waren, oder weshalb ist eine Rudelauslöschung fachlich begründbar? Insbesondere da aktuelle wissenschaftliche Ergebnisse eine solche kollektive Beteiligung bisher nicht nachweisen.
Werden lokale Veterinärämter, Umweltbehörden sowie weitere fachliche Instanzen in die Entscheidungen eingebunden?
Für den Landestierschutzverband Niedersachsen stellt der Vorsitzende, Dieter Ruhnke, klar: "Nach dem Tierschutzgesetz und dem Artenschutzrecht ist die Tötung eines Wolfes ohne vernünftigen Grund und ohne den Einsatz milderer Mittel verboten. Nach Bundesjagdgesetz gilt strikter Elterntierschutz auch für Wölfe und der Abschuss eines für die Versorgung der Welpen notwendigen Elterntiers ist illegal."




